Achtung:
mit der neuen EU Drohnenverordnung 2021 ist nicht nur eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnen Pflicht, sondern auch eine Kennzeichnung der Drohne vorgeschrieben.
Der UAS-Betreiber (also der Betreiber der Drohne) muß sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine UAS-Betreiber-ID (e-ID) auf der Drohne anbringen.
Hier bietet sich als Drohnenkennzeichen / Drohnenplakette ein selbstklebendes Alu-Schild an. Aluminium eloxiert mit gravierten Adressdaten – mittels Laser-Gravur.
Ein solches Drohnen-Kennzeichen können sie hier bestellen:
Das Drohnen-Kennzeichen ist somit für fast alle gängigen Modelle wie die DJI MINI2, DJI Mavic MINI, DJI Mavic 2 Pro, DJI Mavic Pro, die Dji Phantom 4 (Pro), Dji Phantom 3, Dji Inspire 1 und Dji Inspire 2 sowie den neuen Dji Spark Pflicht.
Natürlich ist die Drohnen-Kennzeichnung (z.B. mittels Drohnen-Plakette) auch gesetzlich bindend vorgeschrieben für Modelle anderer Hersteller wie den Typhoon H oder den Typhoon Q500 von Yuneec oder den Bebop und Bebop 2 sowie Parrot Anafi.
Das Gesetz betrifft im Übrigen nicht nur Quadrocopter und Drohnen sondern auch alle Modellflieger mit RC-Modellflugzeugen. Auch dort gilt die Kennzeichnungspflicht mit e-ID / Betreiber-Identifikationsnummer.