Zuersteinmal ist die Drohnen-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, die in Deutschland (und vielen anderen Ländern) gesetzlich vorgeschrieben ist! Und zwar für jegliches ferngesteuertes Fluggerät – also sowohl ferngesteuerte Modellflieger als auch RC-Drohnen / RC-Quadrocopter.
Und zwar nicht nur für das gewerbliche Fliegen (und zur Erlangung einer Aufstiegsgenehmigung), sondern auch für private Zwecke und wenn die RC-Drohne nur aus Hobby betrieben wird.
Neben der gesetzlichen Vorgabe macht eine Quadrocopter-Versicherung natürlich auch wirklich Sinn. Man stelle sich vor, der Copter (z.B. Dji Phantom 4, Phantom 3 oder Dji Inspire) driftet ab stürzt wegen eines Bedienfehlers auf eine Autobahn. Es entsteht erheblicher Sachschaden oder gar Personenschaden. Schnell ist eine Schadenshöhe im Millionenbereich erreicht.

Typische beispielhafte Szenarien könnten sein:

  • der Kopter fliegt gegen ein (teures) Auto oder stürzt darauf ab
  • er beschädigt ein Haus oder ein Firmengebäude
  • es werden technische Einrichtungen beschädigt (Hochspannungsleitung etc.)
  • Menschen oder Tiere werden verletzt

Vor einem technischen Defekt am Quadrokopter oder Multikopter ist man nie sicher – z.B. FlyAway  oder eine Fehlfunktion im GPS oder in der GoHome Funktion (RTH = Return to Home) – und selbst Bedienfehler sind nicht immer auszuschließen.

Auch ein leerer oder defekter Akku (LiPo Akku) kann zu einer Notlandung oder gar einem Absturz führen – trotz FailSafe Funktion.

Eine Drohnen-Versicherung ist also nicht nur Pflicht, sondern macht auch sehr viel Sinn. Ähnlich wie eine KFZ-Versicherung.