Die EU Drohnenverordnung 2021 sieht eine Registrierungspflicht für alle Drohnen-Piloten vor. Dabei müssen nicht die Drohnen selbst registriert werden, sondern ihre Piloten bzw. der Betreiber des UAS (Unmanned Areal System).
Ursprünglich war diese Registrierungspflicht für Drohnen für den 1. Januar 2021 direkt mit dem Start der neuen EU Drohnenverordnung 2021 geplant.
Da diese Registrierungsmöglichkeit auf der Seite des Luftfahrtbundesamtes (LBA) aber erst ab dem 31.12.2021 online verfügbar sein soll, wäre dies ein wirklich knappes unterfangen geworden. Zumal die Piloten anschließend die elektronische Registrierungs-ID (eID) auch noch auf ihrer Drohne anbringen müssen (z.B. mittels EU Drohnen-Kennzeichen) und das LBA schon angekündigt hat, daß diese Drohnen-Piloten-Online-Registrierung anfangs sicherlich maßlos überlastet sein wird.
Aufschub für Registrierung Drohnen Piloten
Somit wurde entschieden, diese Registrierungspflicht für Drohnen-Piloten zu verschieben auf den 30. April 2021.
Aber ACHTUNG! Einige Punkte sind trotz dieser Verschiebung gesondert zu beachten und unbedingt einzuhalten!
Siehe den Hinweis weiter unten im 2. Kasten.
Besitzer einer Drohne können bis dahin ihr “altes” Drohnen-Kennzeichen (mit Name und Adresse des Betreibers) weiterhin verwenden.
Alle neuen Drohnen-Besitzer können entscheiden, ob sie sich für diesen Übergangszeitraum ohne Registrierung nochmal ein altes Kennzeichen gravieren lassen mit Name und Anschrift (erhältlich hier: Drohnen-Kennzeichen mit Adress-Gravur) – oder ob sie sich als Pilot beim LBA online registrieren und gleich die neue eID zuteilen lassen. Auch diese muß dann sichtbar auf der Drohne angebracht werden (z.B. mittels EU Drohnenkennzeichen – erherhältlich hier: EU Drohnen-Plakette) .
Eine dieser beiden Möglichkeiten muß jedoch gewählt werden.
Und ab dem 1.5.2021 ist dann aber final die Registrierung verpflichtend und es muß eine gültige eID (Drohnen Piloten Register-Nummer) auf der Drohne angebracht werden.
Achtung: Trotz allem besteht für alle Drohnen auch nach dem 1.1.2021 weiterhin eine Versicherungspflicht! Aber eine gute Drohnen-Versicherung kostet nur wenige Euro im Jahr!
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Außerdem Achtung an alle DJI Mavic MINI und DJI MINI 2 Piloten:
Ab 1.1.2021 mit der neuen EU-Drohnenverordnung gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Drohnen unterhalb von 250 Gramm – also auch für diese Modelle. Diese waren bisher von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Das bedeutet: auch alle DJI MINI2 und DJI Mavic MINI Piloten müssen ab dem 1.1.2021 ihre Drohne kennzeichnen – entweder final mit der neuen eID vom LBA oder übergangsweise mit dem alten Kennzeichen (Name und Anschschrift).
Die Seite zur Registrierung der Drohnen Piloten ist aktuell noch nicht online und wird ab dem 31.12.2021 dann bekanntgegeben.