Was ist die offene Kategorie für eine Drohne?

In der Welt der Luftfahrttechnologie hat die Nutzung von Drohnen in verschiedenen Bereichen von der Fotografie bis zur Landwirtschaft erheblich zugenommen. Um die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten und eine klare Richtung für Drohnenbetreiber zu bieten, hat die Europäische Union spezifische Rechtsvorschriften für den Betrieb von Drohnen eingeführt – allgemein bekannt als die neue EU-Drohnenverordnung. Dort wurden die Regelungen und Vorgaben für Drohnen in drei Hauptkategorien unterteilt: die offene, die spezielle und die zulassungspflichtige Kategorie. Jede dieser Kategorien definiert die Anforderungen und Beschränkungen für Drohnen-Betreiber, um sicherzustellen, dass deren Aktivitäten die Sicherheit, Privatsphäre und den Schutz von Personen nicht gefährden.

Die offene Drohnen-Kategorie OPEN

Die offene Kategorie richtet sich an all jene, die ihre Drohnen ohne spezielle Genehmigung betreiben möchten, sofern sie sich innerhalb des festgelegten Betriebsrahmens bewegen. Diese Kategorie zeichnet sich dadurch aus, dass sie allen Nutzern offensteht, solange sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Die offene Kategorie erlaubt den Drohnenbetrieb ohne spezielle Genehmigung innerhalb bestimmter Grenzen. Sie ist die Kategorie für “Jedermann”.

Beispielsweise ist der Betrieb von Drohnen in der offenen Kategorie auf Flüge beschränkt, die eine maximale Höhe von 120 Metern nicht überschreiten und stets innerhalb der direkten Sichtweite des Bedieners stattfinden müssen. Dies ermöglicht eine breite Palette von Anwendungen im Freizeit- und kommerziellen Bereich, ohne dass eine vorherige Genehmigung durch die Luftfahrtbehörden erforderlich ist.

Die offene Kategorie ermöglicht den Drohnenbetrieb ohne spezielle Genehmigung für gering risikobehaftete Flüge.

Unterteilt in A1, A2 und A3, berücksichtigen diese Unterkategorien die unterschiedlichen Risikoklasse der Drohne und geben das Betriebsumfeld vor.

  • A1 erlaubt Flüge mit Drohnen der niedrigen Risikoklassen (C0 und C1) auch nahe an Menschen.
  • A3 wurde für Drohnen mit den höheren Risikoklassen (C2, C3, C4) geschaffen und erlaubt den Betrieb daher nur weiter weg von Menschen und mit einem vorgegebenen Sicherheitsabstand z.B. zu Wohngebieten etc.
  • A2 erlaubt speziell solchen Drohnen, die der höheren Risikoklasse C2 angesiedelt sind, auch optional näher an Menschen zu fliegen, wenn zusätzlich zum kleinen Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) auch der große Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis A2) absolviert wurde.

Überschreitungen des Betriebsrahmens der offenen Kategorie, wie zum Beispiel Flüge über 120 Meter oder außerhalb der Sichtweite, erfordern eine Einstufung in die spezielle oder zulassungspflichtige Kategorie.

Spezielle und zulassungspflichtige Kategorie

Im Gegensatz dazu stehen die spezielle und die zulassungspflichtige Kategorie, die für Betreiber gelten, deren Drohnenaktivitäten über den Rahmen der offenen Kategorie hinausgehen. Diese Kategorien wurden für komplexere und potenziell riskantere Operationen konzipiert, wie beispielsweise Flüge, die höher als 120 Meter durchgeführt werden oder außerhalb der direkten Sichtweite des Bedieners liegen. Oder, um auch mit Drohnen der höheren Risikoklassen näher an Menschen oder in Wohngebieten / Städten fliegen zu dürfen. Um in diesen Kategorien Drohnen betreiben zu dürfen, ist eine vorherige Genehmigung oder mehrere Genehmigungen von den zuständigen Luftfahrtbehörden unerlässlich oder die Abgabe einer Betreiberklärung.

Für den Betrieb in der speziellen und der zulassungspflichtigen Kategorie ist eine Genehmigung oder Meldung bei der Luftfahrtbehörden erforderlich.

Diese Anforderung soll sicherstellen, dass solche Operationen unter Berücksichtigung der Sicherheitsstandards und -protokolle durchgeführt werden, um Risiken für Menschen, Eigentum und den Luftraum zu minimieren.

Was muss ich in der offenen Drohnen-Kategorie dennoch beachten?

Die offene Kategorie ist die Drohnen-Kategorie für Drohnen und Betriebsszenarien, die ein geringes Risiko erwarten lassen. Die Auflagen dafür sind überschaubar und es sind keine gesonderten Anträge erforderlich. Die meisten Drohnenflüge und Drohneneinsätze (hauptsächlich zur privaten Nutzung aber auch viele gewerbliche Einsätze) werden daher – sofern möglich – im Rahmen dieser Kategorie OPEN oder OFFEN durchgeführt. Die Voraussetzungen sind vergleichsweise gering und es gibt nur wenige Elemente, die es zu beachten gilt.

  • Haftpflichtversicherung für Drohnen
  • Registrierung als Drohnen-Betreiber
  • Kennzeichnung der Drohne und ggf. Einrichtung der Fernidentifikation
  • Drohnenführerschein (Schulung mit Prüfung) ab Drohnenklasse C1 und höher
  • Mindestalter für Pilotinnen und Piloten beachten (16 Jahre)
  • Mindestabstand zu unbeteiligten Personen je Unterkategorie beachten
  • Maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund
  • Flug nur in Sichtweile (VLOS – Visual Line Of Sight)
  • Anwendung der Bestimmungen Unterkategorien der Kategorie OPEN je nach Drohnenklasse (siehe Tabelle unten) oder je nach Gewicht bei Bestandsdrohnen ohne Drohnenklasse
  • Anwendung der nationalen Gesetze und GEO-Zonen (z.B. Mindestabstände zu Autobahnen, Flughäfen etc.)

Welche Unterkategorien in der offenen Klasse gibt es?

Die offene Kategorie unterteilt sich weiter in die Unterkategorien A1, A2 und A3 mit unterschiedlichen Auflagen. Die Zuteilung zu diesen Drohnenkategorien erfolgt bei klassifizierten Drohnen auf Basis der Drohnenklasse und bei älteren Bestandsdrohnen ohne Drohnenklasse auf Basis des Gewichts der Drohne. Diese Unterteilung ermöglicht eine differenzierte Bewertung des Risikopotenzials, das von verschiedenen Drohnentypen und Betriebsbedingungen ausgeht.

    • In Unterkategorie A1 können Drohnen der Drohnen-Klasse C0 und C1 sowie ältere Bestandsdrohnen ohne Drohnen-Klasse geflogen werden, wenn diese das Abfluggewicht von 250 Gramm nicht überschreiten. Diese Unterkategorie A1 erlaubt es, sehr nahe an Menschen zu fliegen oder mit der Klasse C0 sogar über einzelne Personen. Für Bestandsdrohnen und Drohnen der Drohnenklasse C1 ist außerdem der kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis A1/A3) erforderlich.
    • In Unterkategorie A3 müssen alle Drohnen der Drohnenklasse C2 und höher betrieben werden (C2, C3 und C4) sowie Bestandsdrohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm. In dieser Kategorie Unterkategorie A3 ist ein Mindestabstand von 150 Metern zu Menschen, Wohngebieten, Freizeitbereichen und Industrieanlagen einzuhalten. Die Qualifikation für diese Kategorie erfordert den Abschluss des kleinen Drohnenführerscheins – also dem EU-Kompetenznachweises A1/A3.
    • Die Unterkategorie A2 ist optional und ermöglicht es Drohnen der Drohnenklasse C2, die normalerweise wie oben beschrieben in der Unterkategorie A3 geflogen werden müssten, mehr Freiheiten zu erlangen und näher an Menschen geflogen zu werden. Im Gegenzug dafür muss nicht nur der kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis A1/A3) absolviert werden, sondern auch der große Drohnenführerschein: Das Fernpilotenzeugnis A2. Dafür darf in der Unterkategorie A2 dann näher an Menschen geflogen werden – sogar ohne den Mindestabstand von 150 Metern zu Menschen, Wohngebieten, Freizeitbereichen und Industrieanlagen, der sonst in der Unterkategorie A3 erforderlich wäre. Diese Kategorie ist optional und nur für Drohnen der Drohnenklasse C2 relevant.
    Klasse Bestands-
    drohnen
    KATEGORIE Betriebsbeschränkungen Erforderliche Qualifikationen
    C0 OPEN A1
    • Überflug von Menschenansammlungen verboten.
    • Überflug von einzelnen unbeteiligten Personen erlaubt.
    • Betrieb auch sehr nahe an Menschen möglich
    – keine –
    C1 unter 250g
    (auch Eigenbauten)
    OPEN A1
    • Kein Überflug von Menschenansammlungen oder einzelnen unbeteiligten Personen.
    • Betrieb auch sehr nahe an Menschen möglich
    EU-Kompetenznachweis A1/A3
    C2, C3, C4 über 250g
    (auch Eigenbauten)
    OPEN A3
    • Mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.
    • Betrieb nur weit weg von Menschen erlaubt – es dürfen sich keine unbeteiligten Personen in der Nähe befinden
    • unbedingter Ausschluss der Gefährdung Unbeteiligter
    EU-Kompetenznachweis A1/A3
    C2 (optional) OPEN A2
    • Mindestens 30 m Abstand zu unbeteiligten Personen, im Langsamflugmodus mindestens 5 m.
    • kein Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten mehr erforderlich
    EU-Fernpilotenzeugnis A2

    FAQ-Fragen zur offenen Drohnen-Kategorie

    Was sind die Hauptkategorien der EU-Drohnenregulierung?

    Die EU-Drohnenregulierung teilt sich in drei Hauptkategorien auf: die offene, die spezielle und die zulassungspflichtige Kategorie (OPEN / SPECIFIC / CERTIFIED). Jede Kategorie definiert spezifische Anforderungen und Beschränkungen für Drohnenbetreiber, um die Sicherheit und den Schutz von Personen im Luftraum zu gewährleisten.

    Wie funktioniert die offene Kategorie in der EU-Drohnenregulierung?

    Die offene Kategorie ermöglicht den einfachen und unkomplizierten Betrieb von Drohnen ohne spezielle Genehmigung, solange bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Diese Kategorie ist für Drohnenbetreiber gedacht, die ihre Geräte innerhalb eines festgelegten Betriebsrahmens nutzen möchten, wie beispielsweise eine maximale Flughöhe von 120 Metern und die Einhaltung der direkten Sichtweite.

    Welche Anforderungen bestehen für Drohnenbetreiber in der speziellen und zulassungspflichtigen Kategorie?

    In den Kategorien für spezielle und zulassungspflichtige Drohnenoperationen müssen Betreiber eine oder mehrere Genehmigungen von den zuständigen Luftfahrtbehörden erhalten oder eine Betreibererklärung abgeben – je nach Vorgaben und Umständen. Diese Kategorien richten sich an komplexere und potenziell riskantere Drohnenaktivitäten, die über den Rahmen der offenen Kategorie hinausgehen.

    Was muss ich beachten, wenn ich meine Drohne in der offenen Kategorie betreibe?

    Auch in der offenen Kategorie gibt es Vorschriften, wie die Registrierung als Drohnen-Betreiber, die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung, ggf. das Absolvieren von Schulungen und Prüfungen je nach Drohnenklasse und Unterkategorie, ein Mindestalter für Piloten, Einhaltung des Mindestabstands zu unbeteiligten Personen und die maximale Flughöhe von 120 Metern. Außerdem gibt es weitere, auch nationale Vorschriften zu GEO-Zonen und Einschränkungen.

    Welche Unterkategorien gibt es in der offenen Kategorie und was bedeuten sie?

    Die offene Kategorie unterteilt sich in die Unterkategorien A1, A2 und A3. Basierend auf der Drohnenklasse oder – bei Bestandsdrohnen – dem Gewicht der Drohne erfolgt die Zuordnung. A1 erlaubt den Betrieb sehr nahe an Menschen. A3 setzt bestimmte Sicherheitsabstände und ermöglicht den Betrieb nur weit weg von unbeteiligten Personen. Die Unterkategorie A2 bietet eine optionale Lockerung für Drohnen der Klasse C2 und setzt den Abschluss des EU-Fernpilotenzeugnisses voraus.

    Welche Qualifikationen sind erforderlich, um in den verschiedenen Unterkategorien der offenen Kategorie zu operieren?

    Für die Unterkategorie A1 ist keine spezifische Qualifikation erforderlich, wenn das UAS die Drohnenklasse C0 besitzt oder als Bestandsdrohne unter 250 Gramm wiegt. In der Unterkategorie A2 ist das EU-Fernpilotenzeugnis notwendig. Für A3 muss ebenfalls der EU-Kompetenznachweis erbracht werden.