Drohnen Unterkategorie OPEN A1: Was ist erforderlich?

Die offene Drohnen-Kategorie beinhaltet weitere Unterkategorien – nämlich A1, A2 und A3. Die Einteilung in diese Unterkategorien erfolgt auf Basis der Drohnenklasse der eingesetzten Drohne (oder auf Basis des Gewichts der Drohne, bei älteren Bestandsdrohnen noch ohne Drohnenklasse). Je nach Kategorie muss der Drohnen-Betreiber unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen und Auflagen beachten. Wie hoch die Anforderungen für den Einsatz einer Drohne bzw. des gewählten Drohnenmodells sind, bestimmt daher die vorgegebene Unterkategorie, in der sich der Drohnen-Betreiber “bewegen” darf. Die Regeln, die für den Einsatz einer Drohne gelten, hängen daher einerseits von der UAS- bzw. Drohnen-Klasse (C0 bis C4) und dem jeweiligen Einsatzbereich (Kategorie OPEN A1 bis OPEN A3) ab.


Kategorie OPEN / OFFEN

Egal in welcher der weiter unten beschriebenen Unterkategorien man sich mit seiner Drohne bewegt: Jede der drei Unterkategorien A1, A2 und A3 schließt in jedem Falle immer die allgemeinen Bestimmung der übergeordneten offenen Kategorie OPEN mit ein. Dort sind allgemeine Regelungen und Vorgaben verankert, die somit automatisch auch für alle Unterkategorien gelten – zum Beispiel:

Voraussetzung für die offene Kategorie OPEN

Regeln der Kategorie OPEN

  • maximale Flughöhe von 120 Metern
  • Flug nur in Sichtreichweite
  • Flug-Zonen und GEO-Zonen beachten sowie die zusätzlichen nationalen Bestimmungen und Gebote (in Deutschland nach §21h LuftVO Luftverkehrsordnung)

Weitere Details zur allgemeinen Kategorie OPEN / OFFEN gibt es hier.

Unterkategorie OPEN A1 ermöglicht den Drohnen-Einsatz “nahe an Menschen”

Die Unterkategorie A1 ist die Drohnen-Kategorie, die am wenigstens restriktiv ist und die größten Freiheiten bietet. Gleichzeitig gibt es dort auch nur geringe Auflagen. Man kann also sagen, die Kategorie OPEN A1 ist die beste / günstigste Kategorie. Um diese Vorteile der Kategorie OFFEN A1 nutzen zu können, muss daher die eingesetzte Drohne herstellerseitig in einer der beiden untersten Drohnenklassen mit dem geringsten Risiko zertifiziert worden sein: Der Drohnenklasse C0 oder der Drohnenklasse C1.

Besitzt die Drohne ab Werk noch keine Drohnenklasse, weil es sich um eine ältere Bestandsdrohne handelt, dann kann sie ebenfalls in der besten Kategorie OPEN A1 geflogen werden, sofern das Abfluggewicht unter 250 Gramm liegt. Auch selbstgebaute Drohnen unter 250 Gramm für den Eigenbedarf und mit einer Maximalgeschwindigkeit von 19 m/s fällt in die Unterkategorie A1.

Bewegt man sich mit einer der genannten Drohnenmodelle innerhalb der Unterkategorie A1, profitiert man von folgenden Vorteilen:

Vorteile der Kategorie OFFEN A1

In der Unterkategorie A1 ist auch der Flug in der Nähe von Menschen möglich. Es ist kein Mindestabstand zu Menschen – auch nicht zu unbeteiligten Personen – vorgegeben. Innerhalb der Unterkategorie A1 darf also an unbeteiligte und vereinzelte Personen herangeflogen werden, wobei vermieden werden sollte, die Personen zu überfliegen. Mit einer C0-klassifizierten Drohne ist sogar auch der Überflug von unbeteiligten Personen gestattet. Ein Überflug von Menschenansammlungen / Menschenmassen ist jedoch immer und in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN verboten.

Eigenschaften der offenen Unterkategorie A1 mit C0-Drohne

Überflug von Menschenansammlungen verboten.

Überflug von einzelnen unbeteiligten Personen erlaubt.

Betrieb auch sehr nahe an Menschen möglich.

Kein Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete.

Es ist kein Drohnenführerschein erforderlich.

Neben C0-Drohnen können auch C1-Drohnen innerhalb der offenen Unterkategorie A1 verwendet werden. Mit diesen Drohnen ist dann aber – anders als bei C0-Drohnen – der kleine Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) erforderlich.

Eigenschaften der offenen Unterkategorie A1 mit C1-Drohne

Überflug von Menschenansammlungen verboten.

Kein Überflug von einzelnen unbeteiligten Personen erlaubt.

Betrieb auch sehr nahe an Menschen möglich.

Kein Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete.

Es ist der kleine Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) erforderlich.

Drohnen ohne Klassifizierung – sogenannte Bestandsdrohnen – dürfen ebenfalls in der Kategorie OPEN A1 geflogen werden, wenn ihre Startmasse unter 250 Gramm liegt. Wie bei C0-Drohnen ist kein Drohnenführerschein erforderlich. Allerdings dürften diese Drohnen (ähnlich wie C1-Drohnen) nicht über unbeteiligten Menschen fliegen.

Eigenschaften der offenen Unterkategorie A1 mit Bestandsdrohnen < 250g

Überflug von Menschenansammlungen verboten.

Kein Überflug von einzelnen unbeteiligten Personen erlaubt.

Betrieb auch sehr nahe an Menschen möglich.

Kein Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete.

Es ist kein Drohnenführerschein erforderlich

Welche Beschränkungen gibt es für A3?

Wer eine C2-Drohne oder höher in Betrieb nehmen möchte, fällt automatisch in die Unterkategorie A3. Das betrifft also C2-Drohnen, C3-Drohnen oder C4-Drohnen oder auch Bestandsdrohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm. Da das Vorhaben mit einer solchen Drohne mit einem höheren Risiko einhergeht, muss beispielsweise ein Mindestabstand von 150 Metern zu Menschen, Wohngebieten, Freizeiteinrichtungen oder Industrieanlagen eingehalten werden. Wer in der A3-Kategorie unterwegs ist, darf die Drohne nur weit weg von Menschen fliegen und es dürfen sich keine unbeteiligten Personen in der Umgebung befinden.

Eigenschaften der offenen Unterkategorie A3 mit C2, C3 oder C4-Drohne

Mindestens 150 m Abstand zu Menschen sowie Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete.

Betrieb nur weit weg von Menschen erlaubt – es dürfen sich keine unbeteiligten Personen in der Nähe befinden

Unbedingter Ausschluss der Gefährdung Unbeteiligter

Es ist der kleine Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) erforderlich.

Welche Beschränkungen gibt es für A2?

Optional gibt es auch noch die offene Unterkategorie A2, in die Besitzer einer C2-Drohne ausweichen können. Ausweichen deshalb, weil Besitzer von C2-Drohnen wie oben beschrieben standardmäßig in der Kategorie OPEN A3 fliegen müssten. Der optionale und freiwillige Wechsel in die Unterkategorie OPEN A2 bietet mehr Freiheiten, bringt aber auch größere Auflagen mit sich. Eine C2-Drohne kann dann auch ohne Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten eingesetzt werden. Zudem verringert sich der Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen auf nur 30 Meter (bzw. 5 Meter im Langsamflugmodus). Da durch das erhöhte Risiko auch mehr Kontrolle vom Drohnen-Betreiber erwartet wird, muss er neben dem kleinen EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) auch den großen Drohnen-Führerschein – das Fernpilotenzeugnis A2 – absolvieren.

Eigenschaften der offenen Unterkategorie A2 mit C2-Drohne

Mindestens 30 m Abstand zu unbeteiligten Personen, im Langsamflugmodus mindestens 5 m.

kein Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten mehr erforderlich

Es ist zusätzlich zum kleinen Drohnenführerschein auch der große Drohnenführerschein (EU Fernpilotenzeugnis A2) erforderlich.