Das ist das Mindestalter für Drohnen-Nutzer

Wer eine Drohne kaufen oder verschenken möchte, wird sich bereits über das gesetzliche Mindestalter ein paar Gedanken gemacht haben. Immer wieder stellt sich die Frage, wie hoch das Mindestalter für Drohnen ist und ob es besondere Auflagen dazu gibt.


Das ist das gesetzliche Mindestalter für Drohnen-Nutzer

  • Das gesetzliche Mindestalter für den Betrieb einer Drohne beläuft sich auf 16 Jahre.
  • Allerdings enthält die EU-Drohnenverordnung allerhand Ausnahmen, so dass die Nutzung einer Drohne unter 16 Jahren und unter gewissen Bedingungen möglich ist.

Ausnahmen für Drohnen-Mindestalter

Fliegen unter Aufsicht – Drohne unter dem Mindestalter fliegen

Für alle, die noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht haben und trotzdem schon hoch hinaus wollen, gibt es gute Nachrichten: Mit einer verantwortungsvollen Begleitung darf eine Drohne nämlich auch vor dem 16. Geburtstag abheben. Der Einsatz der Drohne muss also unter Aufsicht erfolgen. Die Regeln sind klar – die Begleitperson, sprich der Aufpasser vom Dienst, muss einige Kriterien erfüllen, damit alles seine Richtigkeit hat.

  • Erstens, die Person mit dem wachsamen Auge muss selbst volljährig sein, also über 16 Jahre alt. Klingt logisch, denn mit Erfahrung kommt Verantwortung.
  • Zweitens, sofern es Drohne-Klasse und Einsatz der Drohne verlangen, sollte der Begleiter auch den passenden Drohnenführerschein in der Tasche haben. Hier kommen die EU-Richtlinien ins Spiel – die EU Drohnenverordnung schreibt nämlich vor, was man braucht, um bestimmte Drohnen-Klassen sicher durch die Lüfte zu manövrieren.
  • Derjenige, der das Ganze überwacht bzw. Begleiter ist, muss als Drohnen-Pilot bzw. Drohnen-Betreiber registriert (mehr dazu hier) sein.
  • Zu guter Letzt darf man die Versicherung nicht vergessen. Denn auch wenn der Jugendliche am Steuer ist, muss die Drohne versichert sein, die im Fall der Fälle auch die jugendliche Person abdeckt.

Sobald die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, steht einem Drohnenflug auch für die unter 16-Jährigen nichts im Wege – solange eine entsprechende Begleitung dabei ist. Ein spezifisches Mindestalter für den Drohnenpiloten ist dann nicht mehr erforderlich. Zudem können in dieser Konstellation alle zugelassenen Drohnenmodelle und -klassen, unabhängig vom Startgewicht, in die Lüfte steigen.

Eigenbau-Drohnen (z.B. FPV-Racer) unter 250 Gramm

Bei einer selbstgebauten Drohne, etwa einem FPV-Racer, die weniger als 250 Gramm wiegen, ist es auch für Personen unter 16 Jahren möglich, diese ohne Begleitung zu steuern. In diesem Fall wird kein Mindestalter vorausgesetzt.

Drohnen der C0-Klasse und offene Unterkategorie A1

Falls eine Drohne das Zertifikat der Klasse C0 trägt – erkennbar am C0-Zeichen direkt auf der Drohne – und zusätzlich den EU-Spielzeugrichtlinien entspricht, ist es auch für junge Piloten unter 16 Jahren gestattet, diese Drohne in der offenen Kategorie und speziell in der offenen Unterkategorie A1 zu fliegen. In diesem speziellen Fall ist kein Mindestalter erforderlich.

Es ist jedoch zu beachten, dass Drohnen, die aktuell als C0 klassifiziert sind – wie beispielsweise die DJI Mini 4 Pro oder DJI Mini 3 Pro – nicht unter die Spielzeugkategorie fallen und dementsprechend nicht ohne Aufsicht von unter 16-Jährigen geflogen werden dürfen.

Sonstige, länderspezifische Ausnahmen

Gemäß Artikel 9 der EU-Drohnenverordnung 2019/947 hat jedes Mitgliedsland der EU die Option, das Mindestalter für die Führung von Drohnen in der offenen Kategorie zu senken – und zwar um bis zu vier Jahre. Das bedeutet, dass potenziell ein Mindestalter von 12 Jahren für die Drohnensteuerung festgelegt werden könnte.

Diese Anpassung würde dann ausschließlich innerhalb der jeweiligen nationalen Grenzen Anwendung finden. Bislang hat Deutschland von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, wie das Luftfahrtbundesamt bestätigt, und plant dies nach aktuellem Stand auch für die Zukunft nicht. Somit bleibt es in Deutschland bei dem von der EU festgelegten Mindestalter von 16 Jahren, unter Berücksichtigung der genannten Ausnahmeregelungen.

FAQs (Häufig gestellte Fragen)

1. Was ist das gesetzliche Mindestalter zum Fliegen einer Drohne?

Das gesetzliche Mindestalter für den Betrieb einer Drohne liegt bei 16 Jahren. Doch es gibt Ausnahmen, die es ermöglichen, dass auch Jüngere unter bestimmten Bedingungen Drohnen fliegen dürfen.

2. Unter welchen Bedingungen dürfen unter 16-Jährige eine Drohne steuern?

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen eine Drohne fliegen, wenn sie von einer volljährigen Person begleitet werden, die selbst die nötigen Voraussetzungen zum Drohnenfliegen erfüllt. Dazu gehört neben dem Mindestalter von 16 Jahren auch eine Haftpflichtversicherung, die Registrierung als Drohnen-Pilot und je nach Drohnenklasse und Anwendungsfall ein entsprechender Führerschein.

3. Können selbstgebaute Drohnen unter 250 Gramm auch von unter 16-Jährigen geflogen werden?

Ja, selbstgebaute Drohnen wie FPV-Racer, die weniger als 250 Gramm wiegen, dürfen auch von Personen unter 16 Jahren ohne Aufsicht geflogen werden.

4. Gibt es länderspezifische Regelungen zum Mindestalter für das Fliegen von Drohnen?

Ja, laut Artikel 9 der EU-Drohnenverordnung 2019/947 kann jedes EU-Mitgliedsland das Mindestalter in der offenen Kategorie um bis zu vier Jahre reduzieren. Deutschland hat jedoch von dieser Option bisher keinen Gebrauch gemacht, somit gilt hier weiterhin das EU-weite Mindestalter von 16 Jahren.