EU-Kompetenznachweis (A1/A3): Infos zum kleinen Drohnen-Führerschein

Mit Beginn des Jahres 2021 trat eine wesentliche Änderung für Drohnen-Steuerer innerhalb der Europäischen Union in Kraft, die die Einführung neuer Regelungen und Führerscheine für die Steuerung von Drohnen betrifft. Diese Neuerungen sind im Rahmen der EU-Drohnenverordnung festgelegt und zielen darauf ab, die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen und einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Betrieb von Drohnen zu schaffen. Im Mittelpunkt stehen zwei Arten von Nachweisen, die Drohnenpiloten nun erlangen können: den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein) und das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 (großer Drohnenführerschein).

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Die beiden Drohnen-Führerscheine

EU-Kompetenznachweis (A1/A3): Häufig als “kleiner Drohnenführerschein” bezeichnet, richtet sich dieser Nachweis an Piloten von Drohnen, die in die Kategorie OPEN A1 oder OPEN A3 fallen. Er bescheinigt grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Drohnen mit niedriger Risikoklasse oder den Einsatz in weniger kritischen Flugzonen.

  • Dieser EU-Kompetenznachweis ist für den Betrieb alle Drohnen erforderlich außer für Drohnen der Drohnenklasse C0 oder Bestandsdrohnen (ohne Drohnenklasse) mit einem Abfluggewicht von unter 250g.

EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2): Bekannt als “großer Drohnenführerschein“, ist dieses Zeugnis nur optional (freiwillig) und für Piloten vorgesehen, die Drohnen der Drohnenklasse C2 in der Kategorie OPEN A2 steuern möchten, anstatt in OPEN A3. Es erfordert vertiefte Kenntnisse über die Steuerung von Drohnen und ermöglicht das Fliegen in dichter besiedelten Gebieten auch mit schwereren Drohnen und einer höheren Risikoklasse.

  • Dieses EU-Fernpilotenzeugnis ist optional für Drohnen der Drohnenklasse C2 vorgesehen, wenn diese Drohnen auch näher an Menschen oder in Städten / Wohngebieten betrieben werden sollen. Also In der Kategorie OPEN A2 anstatt in OPEN A1
  • außerdem ist dieser große Drohnenführerschein für diverse spezielle Einsätze und Einsatzszenarien erforderlich – wenn die Drohne zum Beispiel nicht in der allgemeinen Kategorie OPEN verwendet werden soll, sondern zum Beispiel in der Speziellen Kategorie.

Was sind die Grundlagen und Voraussetzungen des EU Kompetenznachweises (kleiner Drohnenführerschein)

Der kleine Drohnenführerschein umfasst ein Online-Training mit anschließendem Test und einer Online-Prüfung, so dass der gesamte Prozess speziell darauf ausgerichtet ist, angehenden Drohnen-Piloten und Drohnen-Einsteigern / Anfängern das essentielle Wissen für den sicheren Umgang mit unbemannten Flugsystemen (UAVs) zu vermitteln. Ziel dieses Trainings ist es, eine fundierte Grundlage für das verantwortungsbewusste Steuern von Drohnen zu schaffen.

Im Anschluss an das Training steht den Teilnehmern ein zweistufiger Test mit rund 40 Multiple-Choice-Fragen zur Verfügung, die online bearbeitet werden müssen. Um den Test erfolgreich zu bestehen, ist es erforderlich, mindestens 75% der Fragen richtig zu beantworten. Der initiale Trainings-Test dient dabei als Vorbereitung und kann online mehrmals wiederholt werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieses Tests erhalten die Teilnehmer die Berechtigung, an der abschließenden Online-Prüfung teilzunehmen.

Der erfolgreich absolvierte Drohnenführerschein-Test sowie der damit erworbene EU Kompetenznachweis behalten ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Teilnahme oder eine Auffrischung des Wissens erforderlich. Nach dem Bestehen der Prüfung wird der Drohnenführerschein in digitaler Form als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt, welches ausgedruckt werden kann. Da der Führerschein stets beim Führen einer Drohne mitgeführt werden muss, empfehlen wir, eine physische Kopie des Drohnen-Führerscheins in Form einer Plastikkarte im Scheckkartenformat zu bestellen (z.B. hier), um eine dauerhafte und praktische Handhabung zu gewährleisten.

Kosten und Erwerb des kleinen EU-Drohnen-Führerscheins

Der Erwerb des EU-Kompetenznachweises für Drohnenpiloten ist mit Kosten verbunden (ca. 20 Euro). Interessenten können den kleinen Drohnen-Führerschein entweder direkt über das Luftfahrtbundesamt (LBA) oder bei einer zugelassenen Prüfstelle absolvieren.

Kleinen Drohnen-Führerschein absolvieren

Die Durchführung des Trainings sowie des Online-Kurses, gefolgt von der Prüfung für den sogenannten “kleinen Drohnen-Führerschein” (EU Kompetenznachweis A1/A3), ist nach einer erforderlichen Anmeldung und dem Login unter dem angegebenen Link möglich:

https://lba-openuav.de/

Des Weiteren existieren Dienstleister, die ein breitgefächertes Angebot an Schulungspaketen bereitstellen, welches neben dem umfassenden Training auch die Online-Abschlussprüfung umfasst:

Drohnenführerschein A1/A3 Online mit Prüfung

Vorab ist eine Registrierung als Drohnen-Pilot oder UAS-Betreiber hier nötig:
https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator

Die Anmeldung und Durchführung des erforderlichen Trainings sowie der Prüfung für den Kompetenznachweis A1/A3 erfolgt online. Für das Training und die Prüfung zum Erhalt des “kleinen Drohnen-Führerscheins” (EU Kompetenznachweis A1/A3) ist eine vorherige Registrierung und Anmeldung notwendig.

Wann benötige ich den kleinen Drohnen-Führerschein?

Drohnen mit Klassifizierung / mit Drohnen-Klasse

Die Anforderung des kleinen EU-Drohnenführerscheins, auch als EU-Kompetenznachweis bekannt, stellt eine grundlegende Voraussetzung für die Steuerung der meisten Drohnentypen dar. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Drohnen der Klasse C0.

  • Für den Betrieb von Drohnen, die in die Klassen C1, C2, C3 oder C4 fallen – typischerweise solche mit einem Gewicht von über 250 Gramm – ist der kleine Drohnenführerschein jedoch unerlässlich. Dies betrifft gängige Modelle wie die DJI Air 3, DJI Mavic 3 (einschließlich der Pro- und Classic-Varianten) sowie die DJI Inspire 3.
  • Drohnen der Klasse C1 genießen mit diesem Führerschein die weitreichendsten Freiheiten im Rahmen der offenen Unterkategorie OPEN A1. Sie dürfen somit auch in unmittelbarer Nähe zu Menschen sowie in Wohngebieten eingesetzt werden, was die Flexibilität im Einsatz dieser Drohnen erheblich erhöht.
    Auch Drohnen der Drohnenklasse C0 dürften in dieser begehrten Unterkategorie OPEN A1 fliegen – benötigen dafür aber gar keinen Drohnenführerschein.

  • Im Gegensatz dazu ist der Betrieb von Drohnen der Klassen C2, C3 und C4 mit dem kleinen Führerschein ausschließlich in der offenen Unterkategorie OPEN A3 gestattet. Diese Klassifizierung beschränkt den Einsatzbereich der Drohnen auf Gebiete, die weit entfernt von Menschen sind und fordert einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn- oder Gewerbegebieten.
  • Besitzer von Drohnen der Klasse C2 haben darüber hinaus optional die Möglichkeit, den so genannten großen Drohnenführerschein zu erwerben. Dieses EU-Fernpilotenzeugnis A2 ermöglicht den Betrieb der Drohne in der offenen Unterkategorie OPEN A2, die sich zwischen A1 und A3 positioniert und den Betrieb der Drohne in näherer Umgebung zu Menschen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, zum Beispiel mit einem Abstand von 30 Metern oder sogar 5 Metern im so genannten Langsam-Modus. Für Drohnen der Klasse C3 besteht diese Option nicht.

Bestandsdrohnen ohne Drohnen-Klasse

Besitzer älterer Drohnenmodelle, die noch keine spezifische EU-Klassifizierung aufweisen und mehr als 250 Gramm wiegen, müssen ebenfalls zwingend den kleinen EU-Drohnenführerschein absolvieren, um ihre Geräte rechtskonform steuern zu dürfen. Trotz dieses Führerscheins ist der Betrieb solcher Drohnen ausschließlich in der offenen Unterkategorie OPEN A3 gestattet. Diese Einschränkung bedeutet, dass die Drohnen fernab von Menschen und mit einem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten geflogen werden müssen. Der Erwerb des großen Drohnenführerscheins bietet für die Inhaber dieser Drohnen-Modelle keinen zusätzlichen Nutzen, da die Regelungen für den Betrieb unverändert in der restriktiveren Kategorie OPEN A3 verbleiben. Zu den Drohnen-Modellen ohne EU-Klassifizierung, die unter diese Regelung fallen, zählen unter anderem die DJI Air 2S, die DJI Mavic Air 2, die DJI Mavic Air, die DJI Avata, die DJI FPV, die DJI Mavic Pro / DJI Mavic Platinum, die DJI Mavic 2 Pro, die DJI Mavic 2 Zoom oder die DJI Phantom 4 sowie weitere Modelle der DJI Phantom-Serie.

Bestandsdrohnen unter 250g benötigen ähnlich wie die Drohnen der Drohnenklasse C0 ebenfalls gar keinen Drohnenführerschein – und könnten trotzdem in der Klasse OPEN A1 (also auch nahe an Menschen) fliegen.