EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2): Infos zum großen Drohnen-Führerschein

Mit Beginn des Jahres 2021 trat eine wesentliche Änderung für Drohnen-Steuerer innerhalb der Europäischen Union in Kraft, die die Einführung neuer Regelungen und Führerscheine für die Steuerung von Drohnen betrifft. Diese Neuerungen sind im Rahmen der EU-Drohnenverordnung festgelegt und zielen darauf ab, die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen und einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Betrieb von Drohnen zu schaffen. Im Mittelpunkt stehen zwei Arten von Nachweisen, die Drohnenpiloten nun erlangen können: den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnen-Führerschein) und das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 (großer Drohnen-Führerschein).

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Die beiden Drohnen-Führerscheine

EU-Kompetenznachweis (A1/A3): Häufig als “kleiner Drohnenführerschein” bezeichnet, richtet sich dieser Nachweis an Piloten von Drohnen, die in die Kategorie OPEN A1 oder OPEN A3 fallen. Er bescheinigt grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Drohnen mit niedriger Risikoklasse oder den Einsatz in weniger kritischen Flugzonen.

  • Dieser EU-Kompetenznachweis ist für den Betrieb alle Drohnen erforderlich außer für Drohnen der Drohnenklasse C0 oder Bestandsdrohnen (ohne Drohnenklasse) mit einem Abfluggewicht von unter 250g.

EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2): Bekannt als “großer Drohnenführerschein“, ist dieses Zeugnis nur optional (freiwillig) und für Piloten vorgesehen, die Drohnen der Drohnenklasse C2 in der Kategorie OPEN A2 steuern möchten, anstatt in OPEN A3. Es erfordert vertiefte Kenntnisse über die Steuerung von Drohnen und ermöglicht das Fliegen in dichter besiedelten Gebieten auch mit schwereren Drohnen und einer höheren Risikoklasse.

  • Dieses EU-Fernpilotenzeugnis ist optional für Drohnen der Drohnenklasse C2 vorgesehen, wenn diese Drohnen auch näher an Menschen oder in Städten / Wohngebieten betrieben werden sollen. Also In der Kategorie OPEN A2 anstatt in OPEN A1
  • außerdem ist dieser große Drohnenführerschein für diverse spezielle Einsätze und Einsatzszenarien erforderlich – wenn die Drohne zum Beispiel nicht in der allgemeinen Kategorie OPEN verwendet werden soll, sondern zum Beispiel in der Speziellen Kategorie.

Was sind die Grundlagen und Voraussetzungen des EU-Fernpiloten-Zeugnisses (großer Drohnenführerschein)

  • Das EU-Fernpiloten-Zeugnis, bekannt als der “große Drohnenführerschein”, zeichnet sich im Vergleich zum kleinen Drohnen-Führerschein durch einen deutlich höheren Umfang und detailliertere Anforderungen aus.
  • Eine wesentliche Bedingung für die Erlangung dieses Führerscheins ist der erfolgreiche Abschluss des kleinen Drohnenführerscheins. Zusätzlich müssen die Anwärter ein praktisches Selbst-Training im Freien absolvieren, dessen Durchführung sie eigenhändig schriftlich dokumentieren müssen.
  • Eine weitere notwendige Komponente ist die Teilnahme an einer Theorie-Prüfung, die bei einer offiziell anerkannten Prüfstelle abzulegen ist. Es besteht die Möglichkeit, sowohl die Schulung als auch die Prüfung komplett online bei bestimmten Prüfstellen zu absolvieren, wobei die Prüfung entweder via Video-Konferenz stattfindet oder aufgezeichnet wird.
  • Diese Angebote werden deutschlandweit von zertifizierten Dienstleistern und Unternehmen bereitgestellt und umfassen mehrere Lernmodule sowie verschiedene Themengebiete. Die Theorieprüfung setzt sich aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus drei unterschiedlichen Fachbereichen zusammen.
  • Nach dem erfolgreichen Bestehen dieser Prüfung ist das EU-Fernpiloten-Zeugnis beim Luftfahrtbundesamt (LBA) oder der jeweiligen Landesbehörde zu beantragen, woraufhin es dem Piloten ausgehändigt wird.
  • Die Gültigkeitsdauer dieses Zeugnisses beträgt fünf Jahre, nach deren Ablauf eine Erneuerung oder Auffrischung erforderlich wird.
  • Die Kosten für die Teilnahme an diesen Schulungen inklusive der Prüfung variieren je nach Anbieter und liegen zwischen 100 bis ca. 500 Euro, weshalb sich ein Vergleich der verschiedenen Dienstleister empfiehlt.
  • Eine detaillierte Aufstellung aller relevanten Informationen, Preise und die Kontaktdaten der zertifizierten Unternehmen, die diese spezielle Schulung und Prüfung anbieten, findet man in dieser Liste

Wann benötige ich den großen Drohnen-Führerschein?

Optional für Drohnen der Klasse C2

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2, auch bekannt als der große EU-Drohnenführerschein, welcher den Besitz des kleinen EU-Drohnenführerscheins voraussetzt, ist optional für Betreiber von Drohnen der Drohnenklasse C2. Dieser Drohnen-Führerschein wird nämlich benötigt, falls die Drohnen in der Unterkategorie A2 der offenen Kategorie geflogen werden sollen, was den Betrieb näher an Menschen oder in einem Abstand von weniger als 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten ermöglicht. In dieser Unterkategorie gelten jedoch weiterhin Einschränkungen hinsichtlich des Mindestabstands: 30 Meter zu Personen im normalen Flugbetrieb oder 5 Meter im sogenannten Langsam-Modus.

Ohne diesen erweiterten Führerschein ist der Betrieb von C2-Drohnen ausschließlich in der offenen Unterkategorie OPEN A3 gestattet, was bedeutet, dass diese fern von Menschen und mit einem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn- und Gewerbegebieten sowie anderen sensiblen Bereichen geflogen werden müssen.

Bestandsdrohnen

Nach Ablauf der Übergangsfrist ab dem Jahr 2024 verliert der große EU-Drohnenführerschein seine Bedeutung für Bestandsdrohnen, als Drohnen, die noch keiner spezifischen Drohnenklasse zugeordnet sind. Bestandsdrohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen, können dauerhaft und ohne jeglichen Drohnen-Führerschein – also auch ohne den kleinen Drohnenführerschein – in der bevorzugten Kategorie OPEN A1 betrieben werden. Für alle anderen Bestandsdrohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, ist der kleine Drohnenführerschein zwingend notwendig. Allerdings beschränkt sich deren Einsatzgebiet ausschließlich auf die Kategorie OPEN A3, die als am stärksten eingeschränkte Kategorie gilt. In diesem Kontext spielt der Besitz eines großen Drohnenführerscheins keine Rolle und beeinflusst die Betriebsmöglichkeiten dieser Drohnen nicht.

Ende der Übergangsregelung / Übergangsfrist für Bestandsdrohnen

Mit der Übergangsregelung für Bestandsdrohnen war es bis Ende 2023 Möglich, mit dem EU Fernpilotenzeugnis A2 auch Drohnen ohne Drohnenklasse und über 250g (aber bis maximal 500g) in der besten Kategorie OPEN A1 betrieben werden mit nur dem kleinen Drohnenführerschein. Drohnen über 500g und bis zu 2kg durften optional und mit dem großen Drohnenführerschein in der Kategorie OPEN A2 zu fliegen. Diese Übergangsregelung gilt aber ab 2024 nicht mehr. Somit hat der große Drohnenführerschein für Bestandsdrohnen keine Relevant mehr. Bestandsdrohnen fallen entweder in OPEN A1 (unter 250 Gramm) oder in OPEN A3 (über 250 Gramm).