Private als auch gewerblich genutzt Drohnen müssen versichert werden. So ist eine Haftpflichtversicherung innerhalb Deutschlands bereits seit 2005 gesetzlich vorgeschrieben, um hinreichend gegen finanzielle Risiken bei Personen- oder Sachschäden geschützt zu sein. Die Größe des Quadro- bzw. Multikopters ist dabei zunächst unerheblich – prinzipiell gilt eine Versicherungspflicht für alle Arten von Flugobjekten, die unter freiem Himmel in Betrieb genommen werden. Stürzt eine Drohne ab und beschädigt Stromleitungen, technische Anlagen, Fahrzeuge oder gar Menschen, können die Folgekosten im Schadensfall den finanziellen Ruin mit sich bringen.
Versicherungsvergleich:
Hier unser Vergleich der besten Drohnenversicherungen.
Wir bieten eine:
- R+V Drohnen-Haftpflichtversicherung
- Gothaer Drohnen-Haftpflichtversicherung
- ARAG Drohnen-Kaskoversicherung
Auf Nummer sicher gehen mit einer Kopter-Haftpflicht
Ob eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung auch bei besonders kleinen Spielzeug-Quadrocoptern – so genannten Mini-Drohnen – tatsächlich notwendig ist, ist nicht abschließend geklärt und rechtlich umstritten. Letztlich ist möglich, dass auch die einfache Privathaftpflichtversicherung im Schadenfall ausreichend Schutz für den Einsatz einer Mini-Drohne bietet. Wer mit größeren Quadrocoptern unterwegs sein möchte und das System als Flugmodell oder zur Aufnahme von Kamerabildern benutzt, sollte sich hingegen in jedem Fall über die Möglichkeiten einer Zusatzversicherung für Drohnen informieren. Zur Orientierung gilt: Drohnen, die unproblematisch im Freien verwendet werden können und augenscheinlich aufgrund von Gewicht, Größe oder Reichweite hohen Schaden anrichten könnten, bedürfen einer speziellen Flugmodell-Haftpflichtversicherung bzw. Drohnen-Haftpflichtversicherung.