Drohnen-Standard-Szenario STS – was bedeutet das?

Die EU-Drohnenverordnung klassifiziert Drohnen und Drohnen-Einsätze unter anderem nach Gewicht, Einsatzort oder Anwendungszweck. Die meisten Drohnen, vor allen Dingen leichte und daher risikoarme Kameradrohnen der Klassen C0 bis C4 , fallen in die offene Kategorie. Für den Betrieb und die Nutzung einer Drohne im Rahmen der offenen Kategorie benötigt man keine besondere Genehmigung – Anforderungen und Voraussetzungen sind also gering, wenn man eine Kameradrohne in der offenen Kategorie steigen lassen möchte. Die meisten privaten Drohnen-Einsätze, etwa die Aufnahme von Bildern und Videos mit einer DJI Mini 3 oder DJI Mavic 3, fallen in die unproblematische Open Category. Doch es gibt auch schwerere Kameradrohnen oder professionelle Drohnen-Anwendungen, welche beispielsweise aufgrund eines hohen Abfluggewichts oder ihres Einsatzorts deutlich risikobehafteter sind und daher einer gesonderten Betriebsgenehmigung bedürfen. Für derartige Anwendungen sieht die EU-Gesetzgebung neben der zulassungspflichtigen Kategorie (Certified Category) eine spezielle Kategorie (Specific Category) vor.

ZUR ÜBERSICHT: STS Standardszenarien für Drohnen und UAS Betrieb


Was ist Sinn und Zweck der Standardszenarien?

Mit der EU-weiten Gesetzgebung wurden einheitliche Vorschriften und Regelungen rund um Drohnen und unbemannte Fluggeräte geschaffen. Insbesondere Nutzer von beliebten Consumer-Drohnen wie der DJI Mini 3 oder DJI Mini 3 Pro profitieren von den einheitlichen EU-Regelungen. Damit Anwendungen von Drohnen aber auch im Profi-Bereich weiterhin möglich bleiben und mit geringem bürokratischen Aufwand verbunden sind, hat man die so genannten Standard-Szenarien geschaffen. Diese dürften frühestens ab 2024 zum Einsatz kommen und vereinfachen den Betrieb einer Drohne, sofern der Betrieb durch die offene Kategorie (Open Category) nicht abgedeckt ist. Denkbar sind daher nicht nur Anwendungen mit schweren Drohnen, sondern auch Flüge außerhalb der Sichtweite des Steuerers oder Einsätze innerhalb von Städten oder Wohn- und Gewerbegebieten. Je nach Standard-Szenario gibt es natürlich unterschiedliche Vorgaben und Bedingungen, damit die Betriebsgenehmigung auf Basis eines Standard-Szenarios erteilt werden kann.

Drohnen-Standard-Szenario STS-01 und STS-01

Das erste Drohnen-Standard-Szenario STS-01 umfasst solche Drohnen-Anwendungen, welche mit Drohnen der Klasse C5 und/oder in einem bewohnten Gebiet innerhalb der Sichtweite des Steuerers absolviert werden. Praktisch ist das Standard-Szenario STS-01 vor allen Dingen in der Filmindustrie präsent, wenn beispielsweise leistungsstarke Kamera-Drohnen für Filmaufnahmen zum Einsatz kommen sollen. Das Standard-Szenario STS-01 ermöglicht die Nutzung von schweren Kameradrohnen auch innerhalb von Städten oder Wohngebieten und macht es Filmschaffenden künftig einfacher, eine Drohne mit geringem bürokratischen Aufwand einzusetzen. Das Standard-Szenario STS-01 umfasst aber auch Betriebsgenehmigungen für solche Drohnen, die beispielsweise für die Inspektion von Bauwerken oder Photovoltaik-Anlagen eingesetzt werden sollen. Insbesondere Nutzer von Wärmebild-Drohnen dürften von dieser Regelung profitieren, zumal der Einsatz auch in eng besiedeltem Gebiet stattfinden darf. Alle Detail-Infos zum Standard-Szenario STS-01 sowie die Vorgaben, Bedingungen oder Kosten und Gebühren gibt es in folgendem Artikel nachzulesen: https://www.drohnen.de/44645/standardszenario-sts-01/

Abgesehen vom Standard-Szenario STS-01 wurde mit dem Standard-Szenario STS-02 bereits ein weiteres Standard-Szenario im Rahmen der EU-Regelung definiert. Dieses Standard-Szenario für Drohnen und den UAS-Betrieb umfasst Drohnen-Einsätze auch außerhalb der Sichtweite – der Flug darf also auch außerhalb der Sichtweite des Piloten erfolgen. Allerdings muss der Flug in dünn besiedeltem Gebiet stattfinden und der Bodenraum unter dem Einsatzgebiet muss sich unter der Kontrolle des Drohnen-Steuerers befinden. Mit Hilfe von Absperrungen oder zusätzlichem Hilfspersonal muss der Drohnen-Steuerer dafür Sorge tragen, dass keine unbeteiligten Personen gefährdet und involviert werden. Zudem gibt es Bedingungen an die Flughöhe, die Flugsicht, die maximale Entfernung oder die Drohne an sich, denn dass Standard-Szenario STS-02 ist ausschließlich für Drohnen der Drohnen-Klasse C6 vorgesehen. Auch zum Drohnen-Standard-Szenario STS-02 hat die Redaktion von Drohnen.de einen ausführlichen Wissensbeitrag veröffentlicht: https://www.drohnen.de/44647/standardszenario-sts-02/

Wo kann man die STS-Betriebsgenehmigung beantragen, was kostet sie und braucht man einen Führerschein?

Die Beantragung einer Betriebsgenehmigung auf Basis des Standard-Szenarios STS-01 oder STS-02 kann voraussichtlich ab 2024 beim Luftfahrtbundesamt (kurz LBA) erfolgen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass man als Drohnen-Steuerer registriert ist. Außerdem ist die Betriebsgenehmigung auf zwei Jahre begrenzt und muss daher nach Ablauf erneuert werden. Die Gebühren für die Beantragung einer STS-Betriebsgenehmigung belaufen sich voraussichtlich auf 200,- Euro und richten sich nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV).

Drohnen-Steuerer sollten wissen, dass für den Einsatz einer Drohne im Rahmen einer STS-Betriebsgenehmigung auch noch ein spezieller “Drohnen-Führerschein” notwendig ist. Der “STS-Drohnenführerschein bzw. das STS-Zertifikat baut auf dem Drohnen-Führerschein A2 auf und bescheinigt theoretische Kenntnisse im Bereich der Standard-Szenarien (STS). Wer also Drohnen zur Ausbringung von Düngemitteln und Insektiziden in Betrieb nehmen möchte oder Flüge außerhalb der Sichtweite mit Drohnen der Klasse C6 und Einsätze von Kameradrohnen der Klasse C5 in dicht besiedelten Gebieten durchführen möchte, benötigt zusätzlich zum A2-Drohnenführerschein ein so genanntes STS-Zertifikat bzw. einen STS-Drohnenführerschein. Alle Infos dazu gibt es hier nachzulesen: https://www.drohnen.de/44649/drohnenfuehrerschein-sts-zertifikat/

Nationale Sonderregelung für landwirtschaftliche Drohnen-Anwendungen – DE.STS.FARM

Auch der Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft nimmt stark zu – Drohnen werden hier unter anderem zur Ausbringung von Pestiziden, Fungiziden, Insektiziden, Düngemitteln und vielem mehr genutzt. Allerdings hat der Abwurf von Gegenständen mittels Drohne zur Folge, dass der Einsatzzweck zwangsläufig in die spezielle Betriebskategorie (Specific Category) fällt und genehmigungspflichtig ist. Damit das Genehmigungsverfahren für derartige Anwendungen einfacher wird, gibt es bereits ein erstes Standard-Szenario auf nationaler Ebene. Das „Nationale Standardszenario zum bodennahen Einsatz von unbemannten Fluggeräten auf landwirtschaftlichem Grund (DE.STS.FARM)“ ermöglicht beispielsweise die Ausbringung von Schlupfwespen zur Bekämpfung des Maiszünslers oder das Abwerfen von Düngemitteln.

Allerdings sind auch an das nationale Standard-Szenario entsprechende Bedingungen geknüpft. Vorgabe ist, dass der Drohnen-Steuerer als solcher registriert ist und eine entsprechende Erklärung beim Luftfahrtbundesamt ausfüllt und unterschrieben einreicht. Sofern die Unterlagen entgegengenommen und die Vollständigkeit bestätigt wurde, kann der ansonsten genehmigungspflichtige Betrieb einer Agrar-Drohne aufgenommen werden. Außerdem muss sich der Betriebsort über land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen befinden und es sind alle Vorgaben der offenen Kategorie (Open Category) zu erfüllen. Außerdem dürfen Drohnen mit einer Startmasse von bis zu 50 Kilogramm zum Einsatz kommen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen landwirtschaftlich genutzte Drohnen innerhalb des nationalen Standard-Szenarios sogar den horizontalen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn- oder Gewerbegebieten unterschreiten. Welche Vorgaben und Auflagen für das Drohnen-Standardszenario DE.STS.FARM konkret gelten, hat die Redaktion von Drohnen.de unter diesem Link aufgearbeitet.