DJI Mavic Mini 2 – Drohnenversicherung Empfehlung

Ab Januar 2021 tritt die neue EU-Drohnenverordnung / das neue EU-Drohnen-Gesetz in Kraft. Doch in dieser neuen Drohnenverordnung sucht man vergebens nach Vorgaben oder Vorschriften zum Thema Drohnenversicherung und Drohnen-Haftpflichtversicherungen.

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Viele Drohnen-Besitzer und vor allem Drohnen-Anfänger stellen sich daher nun die Frage: Besteht für Drohnen wie die neue DJI Mavic Mini 2 oder DJI Mini 2 (nach neuer Namensgebung) überhaupt eine Versicherungspflicht?

DJI Mavic MINI 2 - Versicherung

In der Tat ist die Versicherungspflicht für Drohnen überhaupt nicht im EU-Drohnengesetz verankert. Zusätzlich zu den Vorschriften der EU-Drohnengesetze zählen aber auch weiterhin die regionalen Vorgaben der Länder. Für Deutschland ist dies unter anderem das Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Dort ist in § 43 (Absatz 2) geregelt, dass für nahezu alle Luftfahrzeuge (somit auch für Drohnen) eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen muss.

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist somit für alle Drohnen, speziell aber auch die DJI Mavic Mini 2 bzw. DJI Mini 2 oder auch DJI Mavic Air 2 gesetzlich Pflicht. Eine gute Drohnenversicherung gibt es bereits ab wenige Euro im Jahr. Außerdem bieten professionelle Anbieter diese Versicherungen auch mit sehr guten Konditionen, günstig und extrem flexibel (ohne Laufzeit / Vertragsbindung) an. Die besten Drohnenversicherungen haben wir in einem Drohnen-Versicherungsvergleich zusammengefasst:

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Die EU-Drohnenverordnung schreibt aber stattdessen viele andere Dinge vor. So besteht für fast alle Drohnen eine Registrierungspflicht nach der EU-Verordnung. Allerdings nicht für die Drohnen selbst, sondern für die Betreiber / Piloten. Diese müssen sich beim LBA online registrieren und sich eine Piloten-ID holen, die sie mittels EU-Drohnenkennzeichen auf all ihren Drohnen anbringen müssen. Außerdem ist für den Betrieb einer Drohne in vielen Fällen ein EU Drohnenführerschein (Fernpiloten-Zeugnis oder EU Kompetenznachweis) erforderlich:

EU Drohnenführerschein - EU-Fernpiloten-Zeugnis
EU Drohnenführerschein – EU-Fernpiloten-Zeugnis
EU Drohnenführerschein - Kompetenznachweis
EU Drohnenführerschein – Kompetenznachweis

Da die Vorgaben und Zusammenhänge in der EU-Drohnenverordnung (Durchführungsverordnung 2019/947 und Delegierte Verordnung 2019/945) extrem komplex sind, hier einige Artikel, die die neuen EU-Bestimmungen für verschiedene gängige und aktuelle Drohnen-Modelle zusammenfassen:

Zusammenfassend werden Drohnen in neue Drohnen-Klassen eingeteilt und für diese Drohnen-Klassen zertifiziert (von den Drohnen-Herstellern). Gleichzeitig werden die Drohnen-Einsätze / der Drohnen-Betrieb in unterschiedliche Anwendungsszenarien (Kategorien) unterteilt. Die Kategorien Specific (Spezifisch) und Certified (Zertifiziert) beschreiben spezielle Anwendungsfälle (Ausnahmen, Industrieanwendungen etc. pp.). Die Kategorie OPEN (Offen) beschreibt hingegen die meisten üblichen Anwendungsszenarien einer Drohne bzw. aller unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS). In der Kategorie OPEN liegt die maximal erlaubte Flughöhe zum Beispiel nun bei 120 Metern (nach der alten Drohnenverordnung war die maximale Flughöhe auf 100 Meter begrenzt). Die Unterkategorien A1, A2 und A3 der Kategorie OPEN beschreiben, wie nah man an unbeteiligten Menschen oder auch an Wohngebiete heran fliegen darf.

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