Drohne fliegen noch einfacher dank C1-Zertifizierung für DJI Mavic 3

Kameradrohnen unterliegen gesetzlichen Regelungen – Nutzer und Steuerer müssen sich daher mit vielen Vorschriften und Gesetzen auseinandersetzen. Mit der EU-Drohnenverordnung aus dem Jahr 2021 wurde nicht nur der Umgang mit Kameradrohnen konkretisiert, sondern es wurden auch die neuen EU-Drohnen-Klassen eingeführt. Dabei hat die Klassifizierung einer Drohne entsprechende Auswirkungen auf den Betrieb. Mit der DJI Mavic 3 wurde nun erstmals eine Drohne genauer klassifiziert und zertifiziert, was Nutzern und Steuerern der Profi-Drohne viele Vorteile bietet.


TÜV Rheinland hat DJI Mavic 3 zertifiziert

Der TÜV Rheinland hat erstmals eine Zertifizierung für eine Kameradrohne gemäß der EU-Drohnenverordnung bzw. der EU-Richtlinie für zivile, unbemannte Luftfahrzeuge vergeben. Dabei wurden die technischen Anforderungen der DJI Mavic 3-Drohne im Sinne der EU-Verordnung 2019/945 geprüft und unter anderem im Hinblick auf mechanische Festigkeit, Steuerbarkeit bei verschiedenen Betriebs- und Flugbedingungen oder die Lautstärke genauer untersucht. Damit eine Kameradrohne wie die DJI Mavic 3 auch als unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse C1 zertifiziert werden kann, muss sie natürlich auch mit einem Fernidentifizierungssystem, einer zuverlässigen Datenübertragung sowie einem GEO-Sensibilisierungssystem zur Warnung bei Luftraumbeschränkungen ausgestattet sein.

Außerdem muss die Höchstgeschwindigkeit im Horizontalflug auf 19 Meter pro Sekunde begrenzt sein. Wichtig ist auch, dass der Hersteller die Kameradrohne mit einem Benutzerhandbuch bzw. einer Bedienungsanleitung auf den Markt bringt, in der nicht nur die Daten und technischen Merkmale der Drohne aufgeführt sind, sondern auch der Betrieb oder die Instandhaltung erläutert werden. Die DJI Mavic 3 (hier zum Testbericht) erfüllt alle Anforderungen dieser Drohnenklasse C1 und wurde entsprechend zertifiziert, was für den Nutzer und Steuerer viele Vorteile mit sich bringt. Welche Vorteile das im Detail sind, wann und wie man die DJI Mavic 3 nachträglich klassifizieren kann und was die nachträgliche Klassifizierung kostet, gibt es in folgendem Artikel nachzulesen:

DJI Mavic 3 – erste Drohne mit Drohnenklasse C1

Die Vorteile der DJI Mavic 3 C1-Kennzeichnung

Vorteil der C1-Kennzeichnung bzw. C1-Zertifizierung bei einer Kameradrohne wie der topaktuellen DJI Mavic 3 ist, dass die Drohne nun auch in der offenen Kategorie A1 geflogen werden darf. Bislang benötigte man bei der Nutzung der DJI Mavic 3 in dieser Kategorie eine behördliche Genehmigung oder eine Kameradrohne mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm. Praktisch ist die neue Zertifizierung für die Profi-Drohne aber auch, weil man innerhalb der Unterkategorie A1 weder das EU-Fernpilotenzeugnis benötigt und auch keinen Mindestabstand von 50 Metern zu anderen Personen einhalten muss.

Natürlich gilt die Zertifizierung auch für bereits erworbene Modelle der DJI Mavic 3-Serie. Voraussetzung hierfür ist nur, dass die Firmware der Kameradrohne aktualisiert wird. Außerdem müssen Nutzer eine Kennzeichnung direkt bei DJI beantragen und diese Durchführung vom Hersteller bestätigen lassen. Ab wann die nachträgliche Zertifizierung bzw. Klassifizierung möglich sein wird, ist aktuell jedoch noch unklar. DJI gibt an, dass wohl ab vierten Quartal 2022 die DJI Mavic 3 nachträglich klassifiziert werden kann. Insgesamt sorgt die Klassifizierung der DJI Mavic 3 nicht nur für mehr Sicherheit, sondern auch für eine regulierungsfreundlichere Nutzung. Steuerer müssen nicht mehr das kostspielige und komplexe A2-Fernpilotenzeugnis bzw. den großen Drohnen-Führerschein ablegen und können außerdem an Orten fliegen, für die man bislang mühselige Genehmigungen einholen musste.