Drohnen Unterkategorie OPEN A2: Was ist erforderlich?

Innerhalb der offenen Drohnenkategorie wird eine detaillierte Unterteilung in die Unterkategorien A1, A2 und A3 vorgenommen. Die Zuweisung einer Drohne zu der jeweiligen Kategorie erfolgt auf Basis der spezifischen Drohnenklasse des eingesetzten Fluggeräts oder, bei älteren Modellen ohne festgelegte Drohnenklasse, auf dem Gewicht des Geräts. Diese Einteilung ist von entscheidender Bedeutung, da sie die Grundlage für die Anforderungen und Voraussetzungen darstellt, die Drohnenbetreiber und Drohnen-Steuerer erfüllen müssen. Abhängig von der gewählten Unterkategorie müssen Betreiber unterschiedliche Bedingungen beachten und spezifische Auflagen einhalten. Die Kategorie, in der eine Drohne betrieben wird, definiert somit den Rahmen für den Einsatz des Geräts und bestimmt, welche Vorschriften für den Betreiber relevant sind.

Die Reglementierungen für den Betrieb einer Drohne in der offenen Kategorie sind sowohl von der Klassifizierung der Drohne selbst – mit Klassen von C0 bis C4 – als auch vom Einsatzbereich, der sich über die Kategorien OPEN A1 bis OPEN A3 erstreckt, abhängig. Diese Vorgaben sind essenziell, um eine sichere Integration der Drohnentechnologie in den zivilen Luftraum zu gewährleisten und gleichzeitig den Schutz der Privatsphäre und Sicherheit am Boden zu garantieren. Drohnenbetreiber sollten sich daher intensiv mit den spezifischen Anforderungen ihrer Einsatzkategorie auseinandersetzen, um den Vorschriften gerecht zu werden und einen verantwortungsvollen sowie regelkonformen Drohneneinsatz zu sichern.


Kategorie OPEN / OFFEN

Egal in welcher der weiter unten beschriebenen Unterkategorien man sich mit seiner Drohne bewegt: Jede der drei Unterkategorien A1, A2 und A3 schließt in jedem Falle immer die allgemeinen Bestimmung der übergeordneten offenen Kategorie OPEN mit ein. Dort sind allgemeine Regelungen und Vorgaben verankert, die somit automatisch auch für alle Unterkategorien gelten – zum Beispiel:

Voraussetzung für die offene Kategorie OPEN

Regeln der Kategorie OPEN

  • maximale Flughöhe von 120 Metern
  • Flug nur in Sichtreichweite
  • Flug-Zonen und GEO-Zonen beachten sowie die zusätzlichen nationalen Bestimmungen und Gebote (in Deutschland nach §21h LuftVO Luftverkehrsordnung)

Weitere Details zur allgemeinen Kategorie OPEN / OFFEN gibt es hier.

Unterkategorie OPEN A2 ermöglicht den Einsatz von C2-Drohnen

Innerhalb der offenen Kategorie, die sich vor allen Dingen an Freizeitpiloten und semiprofessionelle Nutzer richtet, existieren spezifische Unterkategorien, die nach der Klasse und dem Gewicht der Drohnen definiert sind. Eine Besonderheit ist dabei die offene Unterkategorie OPEN A2 als Option für Besitzer von C2-zertifizierten Drohnen, die mehr Flexibilität im Betrieb der Drohnen ermöglicht, jedoch strengere Voraussetzungen mit sich bringt.

Denn die Unterkategorie OPEN A2 ist nur optional / freiwillig und steht ausschließlich den Betreibern einer Drohne der Drohnenklasse C2 zur Verfügung, die sonst nur standardmäßig mit einer C2-Drohne nur in der schlechtesten Kategorie OPEN A3 fliegen dürften. Also weit weg von Menschen und mit einem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohngebieten, Gewerbegebieten,  Industrie- oder Erholungsgebiete usw. Ein Flug in der nähe von Städten oder Menschen wäre dabei ausgeschlossen.

Die Unterkategorie A2 gestattet hingegen den Betriebdieser C2-Drohnen unter weniger restriktiven Bedingungen, wie etwa dem Verzicht auf einen Mindestabstand zu Wohngebieten oder dem verringerten Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen. Dies eröffnet Drohnenpiloten neue Möglichkeiten, etwa in städtischen oder bevölkerten Gebieten zu fliegen, fordert jedoch auch eine höhere Verantwortung und Fachkenntnis.
Um in dieser Kategorie fliegen zu dürfen, ist neben dem grundlegenden EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein) im Gegenzug für diese größeren Freiheiten aber das umfangreichere Fernpilotenzeugnis A2 (großer Drohnenführerschein) erforderlich. Dieser Führerschein ist wesentlich aufwändiger und belegt erweiterte Kenntnisse im sicheren Umgang mit Drohnen, was für den Betrieb in der Nähe von Menschen oder sensiblen Gebieten unerlässlich ist.

Eigenschaften der offenen Unterkategorie A2 mit C2-Drohne

Mindestens 30 m Abstand zu unbeteiligten Personen, im Langsamflugmodus mindestens 5 m.

kein Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten mehr erforderlich

Es ist zusätzlich zum kleinen Drohnenführerschein auch der große Drohnenführerschein (EU Fernpilotenzeugnis A2) erforderlich.

Die C2-Drohnen, die somit für den Einsatz in der Unterkategorie A2 qualifiziert sind, erfüllen bestimmte technische Anforderungen. Dazu zählen neben der Herstellerzertifizierung as C2-Drohne, die Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien bezüglich der Bewegungsenergie und mechanischen Stabilität, sowie spezielle Funktionen wie einstellbare Höhenlimits, Notfallprozeduren für den Verbindungsverlust, und Systeme zur Fernidentifikation und automatischen Flugbeschränkungsüberwachung.

  • Freiheiten in A2: Fliegen ohne Mindestabstand zu bestimmten Gebieten und verringerte Sicherheitsabstände zu Personen.
  • Erforderliche Qualifikationen: Sowohl der EU-Kompetenznachweis A1/A3 als auch das Fernpilotenzeugnis A2 sind notwendig.
  • Technische Anforderungen an C2-Drohnen: Zertifizierung, Sicherheitsfeatures, Notfallprozeduren, einstellbares Höhenlimit, keine scharfen Kanten, Low-Speed Modus, Fernidentifikationssystem, und ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung.
  • Weitere Regelungen: Drohnenversicherung, Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Kennzeichnung der Drohne mit der Registrierungsnummer und die Fernidentifikation sind erforderlich.

Welche Beschränkungen gibt es für Unterkategorie OPEN A1?

Die Unterkategorie OPEN A1 repräsentiert den Bereich innerhalb der Drohnenregulierung, der den Betreibern die umfangreichsten Freiheiten einräumt und gleichzeitig die geringsten Einschränkungen auferlegt. Diese Kategorie ist darauf ausgerichtet, Drohnenflüge in unmittelbarer Nähe zu Menschen zu ermöglichen, ohne dabei einen Mindestabstand einhalten zu müssen. Dies eröffnet Drohnenpiloten eine breite Palette an Einsatzmöglichkeiten, von der Freizeitnutzung bis hin zu bestimmten professionellen Anwendungen. Um in den Genuss dieser Vorteile zu kommen, muss die genutzte Drohne allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die auf der Risikobewertung der jeweiligen Drohnenklasse basieren.

Zugelassene Drohnenklassen in der Unterkategorie A1

Für den Betrieb in der Unterkategorie A1 müssen Drohnen einer der beiden niedrigsten Risikoklassen, C0 oder C1, zugeordnet sein. Diese Klassifizierung gewährleistet, dass die Drohnen bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, die ihren sicheren Einsatz in der Nähe von Menschen ermöglichen. Drohnen ohne spezifische Klassenbezeichnung, die aufgrund ihres Alters noch nicht klassifiziert sind (so genannte Bestandsdrohnen), aber ein Startgewicht von weniger als 250 Gramm aufweisen, fallen ebenfalls in diese Kategorie. Dazu zählen auch Eigenbauten, die diese Gewichtsgrenze nicht überschreiten und eine Maximalgeschwindigkeit von 19 m/s nicht übersteigen.

Rechte und Pflichten innerhalb der Unterkategorie A1

Die Unterkategorie A1 ist vor allem dadurch charakterisiert, dass sie den Flugbetrieb in direkter Nähe zu Personen erlaubt, ohne dass ein Mindestabstand eingehalten werden muss. Dies betrifft sowohl unbeteiligte Einzelpersonen als auch die allgemeine Öffentlichkeit, wobei ein Überfliegen von Menschenansammlungen generell untersagt ist.

Eigenschaften der offenen Unterkategorie A1 mit C0-Drohne

Überflug von Menschenansammlungen verboten.

Überflug von einzelnen unbeteiligten Personen erlaubt.

Betrieb auch sehr nahe an Menschen möglich.

Kein Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete.

Es ist kein Drohnenführerschein erforderlich.

Eigenschaften der offenen Unterkategorie A1 mit C1-Drohne

Überflug von Menschenansammlungen verboten.

Kein Überflug von einzelnen unbeteiligten Personen erlaubt.

Betrieb auch sehr nahe an Menschen möglich.

Kein Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete.

Es ist der kleine Drohnenführerschein erforderlich.

Eigenschaften der offenen Unterkategorie A1 mit Bestandsdrohnen < 250g

Überflug von Menschenansammlungen verboten.

Kein Überflug von einzelnen unbeteiligten Personen erlaubt.

Betrieb auch sehr nahe an Menschen möglich.

Kein Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete.

Es ist kein Drohnenführerschein erforderlich

Die feinen Unterschiede liegen hier in der Tatsache, ob einzelne unbeteiligte Personen überflogen werden dürfen (nur bei C0-Drohnen) und ob der kleine Drohnenführerschein für den Betrieb erforderlich ist (nur C1-Drohnen).

Welche Beschränkungen gibt es für OPEN A3?

Wer eine C2-Drohne oder höher in Betrieb nehmen möchte, fällt automatisch in die Unterkategorie A3. Das betrifft also C2-Drohnen, C3-Drohnen oder C4-Drohnen oder auch Bestandsdrohnen ohne Drohnenklasse mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm. Da das Vorhaben mit einer solchen Drohne mit einem höheren Risiko einhergeht, muss beispielsweise ein Mindestabstand von 150 Metern zu Menschen, Wohngebieten, Freizeiteinrichtungen oder Industrieanlagen eingehalten werden. Wer in der OPEN A3-Kategorie unterwegs ist, darf die Drohne nur weit weg von Menschen fliegen und es dürfen sich keine unbeteiligten Personen in der Umgebung befinden. Außerdem ist der kleine Drohnenführerschien Pflicht.

Eigenschaften der offenen Unterkategorie A3 mit C2, C3 oder C4-Drohne

Mindestens 150 m Abstand zu Menschen sowie Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete.

Betrieb nur weit weg von Menschen erlaubt – es dürfen sich keine unbeteiligten Personen in der Nähe befinden

Unbedingter Ausschluss der Gefährdung Unbeteiligter

Es ist der kleine Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) erforderlich.